Werkstattrat
Seit Juli 2001 gibt es für Werkstätten für behinderte Menschen die Mitwirkungsverordnung (WMVO). In der Mitwirkungsverordnung wurde festgelegt, dass alle Beschäftigten durch einen Werkstattrat vertreten werden. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Werkstattrates und wie die Mitwirkung von Beschäftigten in der Werkstatt aussehen soll ist dort geregelt. Das Recht auf Mitwirkung gilt in allen Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland.
Der Werkstattrat soll die Interessen der Beschäftigten in der WfbM vertreten, so werden von den Beschäftigten zunächst Kollegen/innen zur Wahl vorgeschlagen und dann die zur Wahl gestellten Personen über eine geheime Wahl gewählt.
Die Aufgaben des Werkstattrates sind vielfältig und wichtig, wir unterstützen die gute Arbeit des Werkstattrates mit Fortbildungsangeboten und kollegialem Miteinander.